Kaskoschäden

Kaskoschäden

Bei Kaskoschäden besitzt der Versicherer das Weisungsrecht. Das bedeutet, dass nur der Versicherer einen Sachverständigen beauftragen kann.

Im Einzelfall können Sie jedoch nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung einen Sachverständigen beauftragen. Halten sie sich nicht daran, ist die Versicherung nicht verpflichtet die Kosten für das Gutachten zu übernehmen.

Im Kaskoschadenfall ist die Leistungsgrenze der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Übersteigt der Schaden den Wiederbeschaffungswert (Totalschaden), erhalten sie in der Regel den Betrag des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeuges.

Weiterhin gelten bei Kaskoschäden einige von Haftpflichtschäden abweichende Regelungen. So werden zum Beispiel nur in Ausnahmen Nebenkosten übernommen, es gibt keine Wertminderungsansprüche, dafür sind Abzüge “Neu für Alt” abgekürzt NFA von Teilen und der Lackierung je nach Fahrzeugalter und Abnutzung vorzunehmen.

Ansonsten sind die individuellen Vertragsbestimmungen (AKB) der jeweiligen Versicherung zu beachten.